Zusammenfassung
TA-Luft Überarbeitung
Kurzfassung:
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft [1] muss – mittlerweile in die Jahre gekommen – überarbeitet werden.
Neben Anpassungen im Bereich des Schutzes vor (Nr. 4 der TA Luft) und der Vorsorge (insbesondere 5.2 und 5.4) gegen schädliche Umwelteinwirkungen wird auch die Nr. 5.3 „Messung und Überwachung der Emissionen“ dem Stand der Messtechnik angepasst. Grundlegende Änderungen sind nicht vorgesehen. Zu implementieren waren Vorgaben aus der IERichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen [2]) hinsichtlich der Übermittlung jährlicher Ergebnisse der Emissionsüberwachung und Anpassungen an den Stand der Messtechnik, also neue Standards und Normen
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