Zusammenfassung
Kurzfassung
Die TA Luft [1] wurde am 24. Juli 2002 veröffentlicht und ist am 01.10.2002 in Kraft getreten. Sie hatte damals den Anspruch einen proaktiven anspruchsvollen Stand der Technik zu beschreiben. Sie ist die zentrale Immissionsschutz-Vorschrift für genehmigungsbedürftige Anlagen und enthält u.a. Vorsorgeanforderungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und ist im Genehmigungsverfahren bei Neuanlagen und bei wesentlichen Änderungen sowie bei der Sanierung bestehender Anlagen anzuwenden.
Seit März 2014 arbeiten des Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt gemeinsam an der Neufassung der TA Luft. Die Arbeiten sind mittlerweile weit fortgeschritten. Am 9. September wurde der Referentenentwurf der TA Luft veröffentlicht. Anfang Dezember fanden die offiziellen Anhörungen nach § 51 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) [2] statt. Nach Abschluss der laufenden Gespräche zur Ressortabstimmung sollen die Arbeiten zur Anpassung/Neufassu...