Zusammenfassung
Gesetzliche Vorgaben einerseits und die steigenden Ansprüche andererseits verlangen von Eigentümern und Bewohnern von Gebäuden, sich zu überlegen, wie sie ihr Gebäude zukunftsfähig halten, Kosten und Amortisation, Bedürfnisse und Risiken gegeneinander abwägen. Indirekt davon betroffen sind die Hausverwaltungen als Ansprechpartner für die kaufmännischen Belange und die Planer, weil diese die Technik beherrschen. Der Gesetzgeber hat mit der Energieeinsparverordnung EnEV auf Luftverschmutzung und hohe Heizkosten reagiert. Neubauten haben rigide Grenzwerte zu erfüllen. Diese gelten auch im Bestand, wenn die in der EnEV festgelegten Kriterien überschritten werden. Eine Pflicht zum Nachrüsten gibt es nur in Teilbereichen; der Gesetzgeber unterstellt, dass die Möglichkeit des Vermietens mit dem Grad der energetischen Sanierung und dem damit geringeren Energieverbrauch zusammenhängt. Die Sanierung wird von den einzelnen Beteiligten in Abhängigkeit von der Betroffenheit unterschiedlich gesehen. Kosten - offen oder verdeckt - sind der Maßstab der Auseinandersetzung zwischen Eigentümer, Mieter, Hausverwaltung und Planer. Das Fachbuch unternimmt den Versuch, die Interessen der einzelnen Gruppen zu erklären und die Abhängigkeiten zu den übrigen Gruppen aufzuzeigen.
Schlagworte
Architektur Wohngebäude Bauplanung Energiesparend Bauen Mietwohnungsbau Wohnanlage Sanierung Interessenlage Eigentümer Mieter Immobilie Kauf Verkauf Planer Hausverwaltung Immobiliensachverständige Sachverständige Sanierungsunternehmen Wohnungsbaugesellschaften Wohnungswirtschaft- 57–90 Der Planer 57–90
- 91–102 Der Mieter 91–102
- 103–118 Der Käufer 103–118
- 119–124 Der Eigentümer 119–124
- 125–134 Gentrifizierung 125–134
2 Treffer gefunden
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- „... Gemeinschaftseigentum. Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherungen sowie ...” „... Wasserschäden. Auf wesentliche Vorkommnisse und mögliche Reaktionen wird in der Folge eingegangen. Die Tätigkeit ...” „... Wasserschadens soll hier beispielhaft vertieft betrachtet werden. Das Vorgehen der Hausverwaltung folgt dem ...”